Lohnsteuerhilfeverein Weser-Ems e.V.
Ihr Ansprechpartner für Einkommensteuer
 


Willkommen beim Lohnsteuerhilfeverein Weser-Ems e.V. 

Wir leisten für unsere Mitglieder Hilfe in folgenden Steuersachen:


  1. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit ( Arbeitnehmer), sonstige Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen - Rentner ( § 22 Nr. 1 EStG), Einkünfte aus Unterhaltsleitungen ( § 22 Nr. 1a EStG) oder Einkünfte aus Leistungen nach § 22 Nr. 5 EStG
  2. Einnahmen aus anderen Einkunftsarten, die insgesamt die Höhe von 18.000,00 €, im Falle der Zusammenveranlagung 36.000,00 € nicht übersteigen.
  3. Liegen Einnahmen aus der Tätigkeit als ehrenamtlicher Betreuer (Aufwandentschädigung nach § 1835a BGB) - zusammen mit den steuerfreien Einnahmen nach § 3 Nr. 26 EStG - unter 3.000,00 € besteht Beratungsbefugnis ( § 3 Nr. 26b EStG, obwohl dem Grunde nach Einkünfte aus selbständiger Arbeit ( § 18 EStG) vorliegen.
  4. Wir können keine Hilfe leisten, wenn Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb oder aus selbständiger Arbeit erzielt werden. Wir dürfen ebenfalls nicht tätig werden, wenn Sie Nebenberuflich oder Hauptberuflich ein Nebengewerbe (Kleinunternehmen) betreiben.
  5. Keine Beratungsbefugnis besteht bei Erklärungen im Zusammenhang mit der Grundsteuer (Erklärungen zum Einheitswert, insbesondere bzgl. der im Jahr 2022 abzugebenden Erklärungen). 
  6. Beratungsbefugnis für Photovoltaikanlagen die in § 3 Nr. 72 EStG und § 12 Abs. 3 Nr. 1 - 4 UStG genannten Voraussetzungen erfüllen. 


.

 
 
E-Mail
Anruf
Karte